Arbeitsverträge – die heiligen Schriften des Berufslebens! Egal, ob Du als fleißige Student:in nebenbei jobst oder als frischgebackene:r Absolvent:in ins Arbeitsleben eintauchst, diese Verträge sind Deine Eintrittskarte zur Arbeitswelt. Aber keine Sorge, wir werden gemeinsam durch den Dschungel der Klauseln und Paragrafen navigieren. Denn wer will schon im Dickicht der Arbeitsverträge verloren gehen? In diesem Blogbeitrag erfährst Du alles, was Du über Arbeitsverträge wissen musst. 

Inhaltsverzeichnis

1. Definition Arbeitsvertrag 2. Arten von Arbeitsverträgen 3. Unterschiede von Arbeitsverträgen für Aushilfen, Werkstudent:innen und Berufseinsteiger:innen 4. Checkliste: Was in einem Arbeitsvertrag stehen muss5. Fazit: Arbeitsvertrag für Student:innen und Berufseinsteiger:innen

Definition Arbeitsvertrag 

Der Arbeitsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der sich der:die Arbeitnehmer:in verpflichtet, die vereinbarte Arbeit zu leisten, und der Arbeitgeber sich verpflichtet, das vereinbarte Arbeitsentgelt (Arbeitslohn) zu zahlen. Bereits während der Vertragsverhandlungen entsteht eine besondere Beziehung zwischen den Parteien, die auf konkreten Verhaltenspflichten wie Mitteilungs-, Obhut- und Verschwiegenheitspflichten basiert. 

Grundsätzlich gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit für den Abschluss des Arbeitsvertrags. Das bedeutet, dass die Parteien frei darüber entscheiden können, ob, mit wem, mit welchem Inhalt und in welcher Form der Vertrag abgeschlossen werden soll. Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich formlos abgeschlossen werden. Seit dem Inkrafttreten des Nachweisgesetzes hat der:die Arbeitnehmer:in jedoch einen Anspruch darauf, dass die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festgehalten werden. Ein Formzwang kann jedoch beispielsweise durch eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag festgelegt werden. 

Arten von Arbeitsverträgen 

Im Bereich der Arbeitsverträge gibt es eine Vielzahl von Optionen, die die Bedürfnisse von Arbeitgebern und Arbeitnehmer:innen je nach Situation und Anforderungen berücksichtigen. Hier werfen wir einen genaueren Blick auf verschiedene Arten von Arbeitsverträgen, um ein besseres Verständnis für ihre Besonderheiten zu bekommen. 

Werkstudent:in 

Ein Werkstudent:innenvertrag, maßgeschneidert für studentische Hilfskräfte, ähnelt in vielen Aspekten einem Standardarbeitsvertrag. Trotz der Gemeinsamkeiten gelten jedoch einige wichtige Unterschiede, die es zu beachten gilt – insbesondere, wenn es darum geht, als Student:in neben dem Studium zu arbeiten. 

Arten von Arbeitsverträgen

Der entscheidende Faktor für einen Werkstudent:innenvertrag ist, dass der:die Arbeitnehmer:in als Vollzeitstudent:in immatrikuliert sein muss. Die maximale Arbeitszeit beträgt dabei 20 Stunden pro Woche während des Semesters. Werkstudent:innen unterliegen den üblichen arbeitsrechtlichen Regelungen, sind jedoch von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Trotzdem müssen sie reguläre Beiträge zur Rentenversicherung leisten. 

Unser bereitgestelltes Muster für einen Werkstudentenvertrag kann als nützliche Vorlage dienen. Wichtig ist jedoch, ihn an relevanten Stellen anzupassen, um Unklarheiten zu vermeiden. Dazu gehören die Vereinbarung einer Probezeit und die Festlegung ihrer Dauer, eine präzise Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Aufgaben, die Regelung von Lohn, Arbeitszeit und Urlaubsanspruch sowie gegebenenfalls die Befristung des Vertrags, beispielsweise in Abhängigkeit vom Studentenstatus. 

Hier kannst Du unseren Mustervertrag downloaden:
Mustervertrag Werkstudent:in

Die genaue Anpassung des Werkstudentenvertrags gewährleistet, dass sowohl Arbeitgeber als auch Student:innen klare Erwartungen und Rechte haben. Dies ist entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit während des Studiums und bereitet den Weg für einen reibungslosen Übergang nach dem Studium. 

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Vollzeitmitarbeiter:innen und Teilzeitmitarbeiter:innen 

Ein Vollzeitarbeitsvertrag kommt zustande, wenn ein:e Mitarbeiter:in die maximal zulässige Stundenzahl pro Woche arbeitet – im Allgemeinen 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Die genaue Arbeitszeit ist im Branchentarifvertrag festgelegt. Teilzeitmitarbeiter:innen hingegen arbeiten weniger Stunden als Vollzeitkräfte, wobei die wöchentliche Arbeitszeit mindestens ein Drittel einer/eines Vollzeitangestellten betragen muss. Die genauen Regelungen sollten im Arbeitsvertrag festgelegt sein, um Klarheit für beide Parteien zu schaffen.

Befristeter und unbefristeter Arbeitsvertrag 

Ein befristeter Arbeitsvertrag hat klare Vor- und Nachteile. Er endet automatisch nach der vereinbarten Laufzeit, was für beide Seiten Vorteile bietet. Im Gegenzug sind vorzeitige Beendigungen mit Abfindungszahlungen verbunden. Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag besteht Flexibilität, er kann jedoch von beiden Parteien unter bestimmten Regeln beendet werden. 

Vertretungsvertrag 

Vertretungsverträge bieten eine ausgezeichnete Möglichkeit, vorübergehend abwesende Mitarbeiter:innen zu ersetzen. Diese Verträge müssen jedoch bestimmte Anforderungen erfüllen. In einigen befristeten Verträgen wird die Laufzeit nicht explizit angegeben, stattdessen sind die auszuführenden Tätigkeiten klar beschrieben. Hier gelten strenge Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer:innen vor möglichem Missbrauch. 

Vertrag für Flexi-Jobs und ausländische Arbeitnehmer:innen 

Flexi-Jobs bieten günstige Bedingungen für Personen mit einer Haupttätigkeit. Ausländische Arbeitnehmer:innen können für schwer zu besetzende Stellen in Betracht gezogen werden, wobei dies spezielle Überlegungen erfordert. Die Kenntnis dieser verschiedenen Arbeitsverträge ermöglicht es sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer:in die passende Option für ihre individuellen Anforderungen zu wählen. 

Unterschiede von Arbeitsverträgen für Aushilfen, Werkstudent:innen und Berufseinsteiger:innen 

Arbeitsverträge für Aushilfen, Werkstudent:innen und Berufseinsteiger:innen können sich in verschiedenen Aspekten unterscheiden. Hier sind einige typische Unterschiede: 

Arbeitsvertrag für Aushilfen: 

  • In der Regel befristet 
  • Geringfügige Beschäftigung (Minijob) mit einer Obergrenze für das monatliche Einkommen 
  • Weniger Urlaubsanspruch im Vergleich zu Vollzeitkräften 
  • Geringere Sozialleistungen 

Arbeitsvertrag für Werkstudent:innen: 

  • In der Regel befristet und an die Dauer des Studiums gekoppelt 
  • Begrenzte Arbeitsstunden pro Woche, um die Studienbelastung zu berücksichtigen 
  • Möglichkeit, relevante Berufserfahrung zu sammeln 
  • Geringere Sozialleistungen im Vergleich zu Vollzeitkräften 

Arbeitsvertrag für Berufseinsteiger:innen: 

  • Kann befristet oder unbefristet sein 
  • Vollzeitbeschäftigung mit entsprechenden Sozialleistungen 
  • Einstieg in die berufliche Karriere mit Entwicklungsmöglichkeiten 
  • Möglicherweise spezifische Regelungen für Einarbeitungszeit und Weiterbildung 

Info: Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen in den Arbeitsverträgen je nach Unternehmen und individueller Vereinbarung variieren können. 

Checkliste: Was in einem Arbeitsvertrag stehen muss 

Arbeitsverträge können rechtmäßig sowohl mündlich als auch schriftlich geschlossen werden, wobei letztere Option die gängigere Praxis ist. Im Falle einer mündlichen Vereinbarung muss der Arbeitgeber jedoch spätestens nach einem Monat dem:der Arbeitnehmer:in eine schriftliche Ausfertigung zustellen. Hierbei ist zu beachten, dass der Arbeitsvertrag erst gültig wird, wenn er ausgedruckt und vom Arbeitgeber unterschrieben ist – eine rein elektronische Übermittlung, wie per E-Mail, genügt nicht. 

Gemäß dem Nachweisgesetz (NachwG) muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag zwingend bestimmte Punkte enthalten: 

  • die Identität der Vertragsparteien 
  • den Zeitpunkt des Arbeitsbeginns 
  • die Dauer des Arbeitsverhältnisses bei befristeten Verträgen 
  • den Arbeitsort 
  • die zu leistende Tätigkeit 
  • Kündigungsfristen 
  • die vereinbarte Arbeitszeit 
  • den Erholungsurlaub 
  • die Vergütung bzw. das Gehalt 
  •  gegebenenfalls Hinweise auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen 
Checkliste Arbeitsvertrag

Tarifverträge oder Gesetze wie das Dienstrechtsneuordnungsgesetz und der Tarifvertrag des öffentlichen Diensts können in Ausnahmefällen Teile dieser Punkte ersetzen.  

Student:innen und Berufseinsteiger:innen sollten das im Arbeitsvertrag angebotene Gehalt mit den branchenüblichen Vergütungen vergleichen, um sicherzustellen, dass es fair und angemessen ist.  

Tipps zur Formulierung von Gehalt, Überstunden, Urlaub und Probezeit 

Bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrags gibt es verschiedene Punkte, die besonders beachtet werden sollten. Zunächst ist das Gehalt ein zentraler Bestandteil des Vertrags. Neben dem vereinbarten Monatsgehalt sollten auch weitere Vergütungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld schriftlich fixiert werden, ebenso wie eine mögliche Erhöhung nach der Probezeit oder eine Anpassung an steigende Lebenshaltungskosten. Bei tariflich geregelten Verträgen steigt das Gehalt automatisch, jedoch sollte auch hier die Eingruppierung unbedingt genannt werden. 

Die exakte Tätigkeitsbeschreibung ist von großer Bedeutung, da sie festlegt, welche Aufgaben dem/der Arbeitnehmer:in übertragen werden. Eine präzise Berufsbezeichnung und Aufgabenbeschreibung sind hierbei entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden. Ebenso sollte der Arbeitsvertrag keine räumlichen Versetzungsbefugnisse des Arbeitgebers vorsehen, um ungewollte Umzüge zu verhindern. 

Die Probezeit und die Kündigungsfrist sind weitere wichtige Punkte, die im Arbeitsvertrag klar geregelt sein sollten. Die Dauer der Probezeit sowie die Kündigungsfrist für beide Vertragspartner müssen eindeutig festgelegt sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Es ist ratsam, keine sogenannte Probezeitbefristung zu akzeptieren, da dies ein befristetes Arbeitsverhältnis bedeutet. 

Auch das Thema Überstunden sollte im Arbeitsvertrag klar geregelt sein. Eine pauschale Aussage wie “Überstunden sind mit dem monatlichen Gehalt abgegolten“ ist zu allgemein und ungültig. Es sollte immer eine konkrete Anzahl an Überstunden genannt werden, die mit dem Gehalt abgegolten sind. Ebenso sollte geregelt sein, ob und in welchem Rahmen Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden können3 

Um Konflikte zu vermeiden, empfiehlt es sich, konkrete Regelungen zu treffen, beispielsweise die Abgeltung von bis zu zehn Überstunden im Monat mit dem Gehalt und eine gesonderte Vergütung für weitere zusätzliche projektbezogene Überstunden. Alternativ kann auch ein Freizeitausgleich für bis zu zehn Überstunden im Monat vereinbart werden. Überstundenpauschalen, die das gesetzlich zulässige Maß erfassen, können hingegen wirksam sein. 

Schließlich ist auch das nachvertragliche Wettbewerbsverbot ein wichtiger Aspekt, der im Arbeitsvertrag beachtet werden sollte. Es ist ratsam, ein solches Verbot vor der Unterzeichnung zu prüfen oder anwaltlich prüfen zu lassen, da es die beruflichen Möglichkeiten der Arbeitnehmer:innen erheblich einschränken kann. 

Insgesamt ist es wichtig, dass alle Punkte im Arbeitsvertrag klar und eindeutig geregelt sind, um Missverständnisse und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden. 

Verbotene Klauseln: Was nicht in einem Arbeitsvertrag stehen darf 

In einem Arbeitsvertrag gibt es bestimmte Klauseln, die unzulässig sind, wie beispielsweise Diskriminierungsklauseln oder unangemessene Wettbewerbsverbote. Es ist wichtig, dass Klauseln sorgfältig formuliert werden, um rechtliche Unklarheiten zu vermeiden. 

Bei Verhandlungen über Arbeitskonditionen sollte jedoch bedacht werden, dass ein zu starkes Beharren auf bestimmten Positionen das Verhältnis zum zukünftigen Arbeitgeber belasten könnte. 

Fazit: Arbeitsvertrag für Student:innen und Berufseinsteiger:innen 

Die Vielfalt von Arbeitsverträgen, sei es als Studierende:r im Nebenjob oder als frischgebackene:r Absolvent:in, kann anfangs überwältigend erscheinen. Verständnis über Unterschiede wie Teilzeit, Vollzeit, befristet und unbefristet ist entscheidend. Insbesondere Werkstudent:innen sollten darauf achten, dass ihre Verträge die spezifischen Regelungen für diese Gruppe berücksichtigen. 

Die sorgfältige Gestaltung von Gehalt, Überstunden, Urlaub und Probezeit ist entscheidend für eine transparente und erfolgreiche berufliche Zusammenarbeit. Ein auf die individuellen Bedürfnisse angepasster Vertrag schafft Vertrauen und ebnet den Weg für einen reibungslosen Übergang vom Studium in das Berufsleben. 

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