Student:innen gelten als notorisch knapp bei Kasse. Die Mieten sind hoch und das BAföG reicht gerade mal für die Kaltmiete des WG-Zimmers. Hier hilft ein Werkstudentenjob, denn er ist die ideale Möglichkeit, um die Studentenkasse aufzubessern und gleichzeitig erste Berufserfahrungen zu sammeln. In unserem Beitrag erfährst Du alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen für Deinen Job als Werkstudent:in.

Inhaltsverzeichnis

Definition: Was zeichnet den Job als Werkstudent:in aus?Werkstudent:in: Diese Voraussetzungen solltest Du erfüllenMuss man als Werkstudent:in Steuern zahlen?Was ist das Werkstudentenprivileg?Wer zahlt die Krankenversicherung bei Werkstudent:innen?Wie viel Geld darfst Du als Werkstudent:in verdienen?Wie wirkt sich ein Werkstudentenjob auf BAföG und Kindergeld aus?Wie viele Urlaubstage stehen Dir als Werkstudent:in zu?Und was ist jetzt der Unterschied zwischen der kurzfristigen Beschäftigung und dem Werkstudentenjob?

Definition: Was zeichnet den Job als Werkstudent:in aus?

Als Werkstudent:innen werden Studierende bezeichnet, die neben ihrem Vollzeitstudium bei einem Arbeitgeber mehr als geringfügig beschäftigt sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen (auf diese Voraussetzungen wird im nächsten Abschnitt eingegangen).

Werkstudent:in: Diese Voraussetzungen solltest Du erfüllen

Wenn Du nun also auf der Suche nach einem Job als Werkstudent:in bist, ist es wichtig, dass die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es liegt eine Immatrikulation an einer Universität oder Fachhochschule vor.
  • Das Studium ist die Haupttätigkeit.
  • Die Werkstudententätigkeit darf maximal 20 Wochenstunden umfassen.

Deine Priorität sollte weiterhin auf Deinem Studium liegen, den Job als Werkstudent:in machst Du ja nur nebenbei. In Ausnahmefällen darfst Du auch ein wenig mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten, jedoch niemals mehr als 26 Wochen im Jahr.

In diesen Ausnahmefällen darfst Du mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten:

  • während der Semesterferien
  • am Wochenende
  • bei Jobs mit Nachtschichten

In diesen Fällen darfst Du nicht als Werkstudent:in arbeiten:

  • während eines Urlaubssemesters
  • während eines Fernstudiums
  • wenn Du bereits das 25. Semester erreicht hast
  • als Gasthörer:in oder Teilzeitstudent:in

In Deinem späteren Berufsleben wirst Du neben Deinem Bewerbungsschreiben immer auch Deinen Lebenslauf bei Bewerbungen anhängen müssen. Deswegen kannst Du immer damit punkten, wenn Du durch einen Werkstudentenjob schon einige Praxiserfahrungen nachweisen kannst.

Jetzt hast Du hoffentlich einen guten Überblick über die Voraussetzungen für den Job als Werkstudent:in bekommen und gemerkt, dass diese Art der Beschäftigung viele Vorteile für Dich bieten kann. Wenn Du Dir nun überlegt hast, eine Werkstudentenstelle zu suchen, dann kannst Du gerne hier in unserer Jobbörse schauen, ob etwas Passendes dabei ist. Denn nichts ist wichtiger, als sich einen Job zu suchen, der einem viel Spaß macht.

Muss man als Werkstudent:in Steuern zahlen?

Als Werkstudent:in gehörst Du vor dem Gesetz zu den ganz normalen Arbeitnehmer:innen und bist damit steuerpflichtig. Allerdings bist Du erst ab einem Einkommen von 10.908 Euro (Steuerfreibetrag 2023) lohnsteuerpflichtig. In Form einer freiwilligen Steuererklärung kannst Du Deine für die Steuer relevanten Ausgaben geltend machen.

Was ist das Werkstudentenprivileg?

Bei dem Werkstudentenprivileg handelt es sich wohl um den größten Vorteil, den diese Beschäftigungsart mit sich bringt. Als Werkstudent:in bist Du weitgehend von den Abgaben zur Sozialversicherung befreit, d. h., Du musst keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Nur die Rentenversicherung bildet eine Ausnahme von dieser Regelung, diese musst Du ab einem Gehalt von mehr als 520 Euro im Monat zur Hälfte übernehmen. Die andere Hälfte zahlt Dein Arbeitgeber.

Werkstudent Steuererklärung

Wer zahlt die Krankenversicherung bei Werkstudent:innen?

Grundsätzlich sind auch Werkstudent:innen krankenversicherungspflichtig, denn in Deutschland müssen alle Einwohner:innen krankenversichert sein. Du musst Dich also entweder gesetzlich oder privat krankenversichern. Solange Du allerdings familienversichert und unter 25 Jahren alt bist und nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienst, wirst Du von einer eigenen Beitragszahlung an die gesetzliche Krankenkasse befreit.

Wie viel Geld darfst Du als Werkstudent:in verdienen?

Als Werkstudent:in darfst Du grundsätzlich mehr als in einem Minijob verdienen, denn die aktuelle Grenze für Minijobs liegt bei 520 Euro im Monat. Im Normalfall ergibt sich Dein Gehalt als Werkstudent:in aus dem vereinbarten Stundenlohn multipliziert mit den geleisteten Wochenstunden. Der aktuelle gesetzliche Mindestlohn liegt bei 12 Euro pro Stunde. Bei Studyheads legen wir besonderen Wert auf eine faire Entlohnung und zahlen unseren Werkstudent:innen einen attraktiven Stundenlohn von 14,04 Euro pro Stunde – also deutlich mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Der genaue Stundenlohn kann von Unternehmen zu Unternehmen variieren und hängt auch von Deinen Qualifikationen ab. Reizt Du also die 20 Arbeitsstunden in der Woche komplett aus, bekommst Du ein Gehalt von mindestens 960 Euro brutto im Monat, was eine attraktive Vergütung für Deine Tätigkeit als Werkstudent:in darstellt.

Wie wirkt sich ein Werkstudentenjob auf BAföG und Kindergeld aus?

Die gute Nachricht zuerst: Wenn Du als Werkstudent:in Geld verdienst, hast Du grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Auch als BAföG-Empfänger:in kannst Du weiterhin BAföG beziehen, allerdings wirkt sich Dein Gehalt unter Umständen auf Deinen BAföG-Satz aus. Beim BAföG beträgt der jährliche Freibetrag aktuell 6.240 Euro brutto. Wenn Du mehr verdienst, kommt es auf Dein monatliches Gehalt an, um wie viel dein BAföG-Satz sich reduziert. Anders verhält es sich beim Kindergeld, hier auf hast Du bis zu Deinem 25. Lebensjahr einen Anspruch – ganz unabhängig von Deinem Einkommen.

Es gibt allerdings ein paar allgemeine Regeln:

  • Eltern von Kindern unter 18 Jahren haben grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld.
  • Auch für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren, die das erste Mal ein Studium absolvieren, können Eltern Kindergeld beantragen. Wenn Du als Kind selbstständig Kindergeld beantragen möchtest, kannst Du einen sogenannten Abzweigungsantrag bei der zuständigen Familienkasse stellen.
  • Auch bei Deiner zweiten Ausbildung wird Kindergeld ausgezahlt, solange Du nicht mehr als 20 Stunden die Woche arbeitest. Wieviel Du dabei verdienst spielt für das Kindergeld keine Rolle.

Wie viele Urlaubstage stehen Dir als Werkstudent:in zu?

Natürlich möchte man neben dem Studium und der dazukommenden Arbeit als Werkstudent:in auch in den Urlaub fahren. Ob mit Familie oder mit Freund:innen, jeder hat das Bedürfnis, Freizeit mit seinen Liebsten zu verbringen. Damit das trotz Arbeit und Studium noch möglich ist, stehen Dir bei einer Beschäftigung von 20 Stunden die Woche genügend Urlaubstage zur Verfügung. Es kommt immer darauf an, wie viele Tage Du in der Woche arbeitest. Gesetzlich stehen Arbeitnehmern in Deutschland bei einer fünf-Tage-Woche20 Tage Urlaub zu. Wenn Du vier Tage die Woche arbeitest, stehen Dir folglich 16 Urlaubstage zu. Wenn Du nur zwei Tage die Woche arbeitest, dann stehen Dir acht Tage zur Verfügung. Es kommt also ganz darauf an, wie viele Tage Du in der Woche arbeitest. Vertraglich räumen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern aber häufig mehr Urlaub ein.

Und was ist jetzt der Unterschied zwischen der kurzfristigen Beschäftigung und dem Werkstudentenjob?

Im Gegensatz zum Werkstudentenjob kannst Du bei der kurzfristigen Beschäftigung nur über einen befristeten Zeitraum von 70 Tagen im Jahr Deine Arbeit ausführen. In diesem Zeitraum kannst Du dann aber so viel Geld verdienen, wie Du möchtest. Diese Art der Beschäftigung lohnt sich zum Beispiel, wenn Du nur in den Semesterferien arbeiten willst, um Dich in Deiner Vorlesungszeit voll auf dein Studium zu fokussieren. Wenn Du jedoch das ganze Jahr über arbeiten möchtest, dann solltest Du Dich lieber nach einem Job als Werkstudent:in umschauen.

Jetzt hast Du hoffentlich einen guten Überblick über die Voraussetzungen für den Job als Werkstudent:in bekommen und gemerkt, dass diese Art der Beschäftigung viele Vorteile für Dich bieten kann. Wenn Du Dir nun überlegt hast, eine Werkstudentenstelle zu suchen, dann kannst Du gerne hier in unserer Jobbörse schauen, ob etwas Passendes dabei ist. Denn nichts ist wichtiger, als sich einen Job zu suchen, der einem viel Spaß macht.