Du bist Student:in und auf der Suche nach einem Nebenjob? Ein Minijob könnte genau das Richtige für Dich sein! In diesem Blogartikel erfährst Du alles Wichtige über diese Beschäftigungsform, von der Definition bis hin zu Gehalt, Stunden und rechtlichen Aspekten. 

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Minijob? Minijob-Grenze und Gehalt Arbeitszeit und Stunden Kurzfristiger Minijob Minijob und kurzfristige Beschäftigung Krankenversicherung und Sozialabgaben Anmeldung und rechtliche Aspekte Gesetzliche Ansprüche BAföG und Minijob Minijob als ideale Lösung für Student:innen

Was ist ein Minijob? 

Ein Minijob, früher auch als 450-Euro-Job bekannt, ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der Du monatlich maximal 538 Euro verdienen darfst (Stand 2024). Ab 2025 wird diese Grenze auf 556 Euro pro Monat angehoben. Diese Beschäftigungsform eignet sich besonders gut für Student:innen, da sie flexibel ist und sich hervorragend mit dem Studium vereinbaren lässt. 

Minijob-Grenze und Gehalt 

Die aktuelle Grenze liegt bei 538 Euro pro Monat oder 6.456 Euro pro Jahr. Hier einige wichtige Punkte: 

  • Jahresgrenze: 6.456 Euro (12 x 538 Euro) 
  • Überschreitung der Grenze: Wird der Betrag überschritten, wird der Job sozialversicherungspflichtig. 
  • Steuern: Das Gehalt ist in der Regel steuerfrei. 

Arbeitszeit und Stunden 

Die Arbeitszeit variiert je nach Stundenlohn: 

  • Mindestlohn & Stundenanzahl: Aktuell 12,41 Euro/Stunde.  

Das bedeutet Du kannst maximal 43,35 Stunden pro Monat arbeiten, ohne die Verdienstgrenze von 538 Euro zu überschreiten. 

Ein Minijob hat meist flexible Arbeitszeiten, da Deine Arbeitskraft eingesetzt wird, wann sie benötigt wird. Du darfst dabei nur nicht die gesetzliche Grenze von 538 Euro im Monat überschreiten. 

Neben einen Minijob gibt es noch weitere Möglichkeiten Dein Studium zu finanzieren. Welche das sind, erfährst Du in unserem Blogbeitrag zur Studienfinanzierung. 

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Kurzfristiger Minijob 

Diese Art unterscheidet sich ein wenig vom klassischen Minijob, der darauf dauerhaft angelegt ist und maximal 538 Euro monatlich einbringen darf. Der kurzfristige Minijob hingegen ist auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr begrenzt, ohne Verdienstobergrenze.  

Minijob und kurzfristige Beschäftigung 

Du hast mit einem Minijob die Möglichkeit auch eine kurzfristige Beschäftigung nebenbei auszuüben. Voraussetzungen dafür sind, dass beide Jobs nicht beim gleichen Arbeitgeber ausgeübt werden. Beide Tätigkeiten müssen auch in Deiner Steuererklärung angegeben werden, und es kann sein das es zu steuerlichen Abzügen kommt, aber nur, wenn den Steuerfreibetrag von 11.784 (Stand 2024) überschreitest.    

Krankenversicherung und Sozialabgaben 

Bei einem Minijob gilt: 

Abgaben: Als Arbeitnehmer:in zahlst Du bei einem Minijob, klassisch oder kurzfristig, in der Regel keine Abgaben. Dein Arbeitgeber entrichtet stattdessen eine Pauschale für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. 

Krankenversicherung: Mit einem Minijob kannst Du unter Umständen weiterhin über die Familienversicherung Deiner Eltern krankenversichert bleiben. 

Versicherungsfreiheit: Bei einem 538 Euro Minijob bist Du von der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung befreit. 

Rentenversicherung: Standardmäßig zahlst Du 3,7 % Deines Lohns als Eigenanteil in die Rentenversicherung ein. Du hast die Möglichkeit, Dich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Dafür musst Du einen Antrag bei Deinem Arbeitgeber stellen.  

  • Vorteile der Befreiung: Du sparst den monatlichen Beitrag von 3,7%. 
  • Nachteil der Befreiung: Du sammelst keine Rentenansprüche aus dieser Tätigkeit. 

Anmeldung und rechtliche Aspekte 

Wo melde ich meinen Minijob an? 

  • Anmeldung: Der Arbeitgeber meldet den Minijob bei der Bundesknappschaft an. 
  • Student:innen: Du musst nichts weiter unternehmen. 

Gesetzliche Ansprüche 

Auch als Minijobber genießt Du grundsätzlich die gleichen arbeitsrechtlichen Ansprüche wie Vollzeitbeschäftigte. Dazu gehören z.B.  

  • Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, der aktuell bei 12,41 Euro brutto pro Stunde liegt.
  • Urlaubsanspruch: Mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (anteilig bei weniger Arbeitstagen).
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Nach vier Wochen Beschäftigungsdauer haben Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu 6 Wochen.
  • Feiertags- und Sonntagszuschläge: In tarifgebundenen Betrieben haben Minijobber Anspruch auf Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen.
  • Mutterschutz und Elternzeit: Schwangere Minijobber genießen den vollen Schutz des Mutterschutzgesetzes, einschließlich Beschäftigungsverbot und Mutterschutzfristen.
  • Gleichbehandlung: Arbeitgeber dürfen Minijobber nicht benachteiligen und müssen ihnen die gleichen Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Vollzeitkräfte gewähren.
  • Kündigungsschutz: Minijobber unterliegen den gleichen Kündigungsschutzbestimmungen wie andere Arbeitnehmer – in der Regel 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
  • Schriftlicher Nachweis der Arbeitsbedingungen: Auch wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, müssen Arbeitgeber Minijobber einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen aushändigen.

Quelle: https://magazin.minijob-zentrale.de/arbeitsrecht-minijob/

BAföG und Minijob 

Minijob und Bafög | Studyheads

Für Student:innen, die BAföG beziehen, kann ein Minijob Auswirkungen auf die Förderung haben. Grundsätzlich dürfen BAföG-Empfänger:innen bis zu 538 Euro monatlich hinzuverdienen, ohne dass es Kürzungen gibt. Wichtig ist jedoch, dass das Jahreseinkommen den Freibetrag von 6.456 Euro pro Jahr nicht überschreitet. Sollte das dennoch der Fall sein, kann es zu einer anteiligen Kürzung des BAföG-Anspruchs kommen. Student:innen sollten daher ihre Einnahmen genau im Blick haben und gegebenenfalls mit dem BAföG-Amt Rücksprache halten.  

Minijob als ideale Lösung für Student:innen 

Ein Minijob bietet Student:innen die Möglichkeit, neben dem Studium Geld zu verdienen, ohne die Vorteile des Studentenstatus zu verlieren. Mit einem maximalen Verdienst von 538 Euro pro Monat, flexiblen Arbeitszeiten und geringen bürokratischen Hürden ist er eine attraktive Option für viele. Beachte jedoch immer die aktuellen Grenzen und Regelungen, da sich diese ändern können.  

Mit diesem Wissen bist Du bestens vorbereitet, um einen Job zu finden, der perfekt zu Deinem Studentenleben passt! 

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