Als Student:in ist man ja meistens etwas knapp bei Kasse und dankbar für jeden Nebenjob, den man so kriegen kann. Eine gute Möglichkeit für einen lockeren und unverbindlichen Job, bei dem möglichst viel Geld überbleibt, ist die kurzfristige Beschäftigung.
In diesem Beitrag geben wir Dir einen Crashkurs zur kurzfristigen Beschäftigung und beantworten Dir in fünf Minuten alle wichtigen Fragen zu dieser Möglichkeit der Anstellung.
Inhaltsverzeichnis
Überblick: kurzfristige Beschäftigung
Aber was ist eigentlich eine kurzfristige Beschäftigung? Die kurzfristige Beschäftigung gehört, wie beispielsweise der Minijob auch, zur Gruppe der geringfügigen Beschäftigungen. Wie der Name schon sagt, schafft die sie die Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum unkompliziert angestellt zu werden. Das kann ein Ferienjob, Nebenjob, Studentenjob, Saisonarbeit oder eine Urlaubsvertretung sein. Sie wird in vielen Formen und über alle Branchen hinweg angeboten. Das Wichtigste, was für eine kurzfristige Beschäftigung erfüllt sein muss, ist die 70-Tage-Regelung.
Die 70-Tage-Regelung
Die 70-Tage-Regel legt fest, wie lange Du in Deiner kurzfristigen Beschäftigung arbeiten darfst, nämlich entweder maximal drei Monate am Stück oder (Spoiler) insgesamt 70 Arbeitstage pro Jahr.
Wann gilt die 70-Tage-Regelung?
Für die 70-Tage-Regelung gibt es im Kern drei Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit sie greift.
1. Die Beschäftigung dauert nicht länger als drei Monate am Stück oder 70 Arbeitstage in einem Jahr.
2. Die Beschäftigung wird neben der Haupttätigkeit ausgeführt, als Haupttätigkeit gelten übrigens auch Schule und Studium.
3. Die Beschäftigung ist nicht auf Regelmäßigkeit und Wiederholung ausgerichtet.
Wenn diese drei Voraussetzungen nicht erfüllt werden, greift die Regelung nicht und die Beschäftigung wird nicht als kurzfristige Beschäftigung anerkannt. In diesem Fall müssen zum Beispiel Sozialabgaben gezahlt werden.
Ist eine kurzfristige Beschäftigung sozialversicherungspflichtig?
Nein, es gibt keine Sozialversicherungspflicht. Das bedeutet für Dich, dass von Deinem Bruttogehalt mehr übrigbleibt, weil die Versicherungsabgaben z.B. für die Kranken- und Arbeitslosenversicherung oder die Rentenkasse nicht abgezogen werden. Das heißt aber auch, dass Du aus der kurzfristigen Beschäftigung keine Versicherungsleistungen und Rentenansprüche erhältst.
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Wird die kurzfristige Beschäftigung besteuert?
Ja, von Deinem Bruttogehalt gehen die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer ab. Die Höhe der Steuerbeiträge ist von der Höhe Deines Gehaltes abhängig, wie bei einem Vollzeitjob auch.
Nice to know: Wenn Du mit Deinem Jahresgehalt Deiner kurzfristigen Beschäftigung unter dem jährlichen Steuerfreibetrag von 10.908 Euro liegst, kannst Du Dir die gesamte abgezogene Lohnsteuer zurückholen.
Wie viel darf man verdienen?
Das ist egal, es gibt keine Verdienstgrenze. Dein Gehalt kann bei 520 Euro oder bei 6.000 Euro im Monat liegen, trotzdem gelten die gleichen Regelungen. Nur die Steuerabgaben ändern sich, wie bereits erwähnt.
Wer darf eine kurzfristige Beschäftigung ausüben?
Alle, die die kurzfristige Beschäftigung nicht berufsmäßig und nur neben der „Haupttätigkeit“, also zum Beispiel einem Teilzeitjob, ausüben. Studieren oder die Schule besuchen zählt natürlich auch als Haupttätigkeit. Hier eine kurze Übersicht:
Kurzfristige Beschäftigung möglich | Kurzfristige Beschäftigung nicht möglich |
---|---|
Voll- und Teilzeit-Job | Arbeitssuchend, bzw. ALG I- oder II-beziehend |
Selbstständigkeit | in Elternzeit |
Hausfrauen/Hausmänner | zwischen Schule und Ausbildung |
Schüler:innen, Student:innen, Auszubildende | zwischen Ausbildung und Studium |
zwischen Schule und Studium | zwischen Studium und Arbeit |
Rentner:innen |
70-Tage-Regelung vs. Minijob
Die beiden werden häufig miteinander verwechselt – verständlicherweise, denn sie gehören beide zur Gruppe der geringfügigen Beschäftigung und ähneln sich, unterscheiden sich jedoch in drei Themen, die wir Dir mal dargestellt haben:
70-Tage-Regelung | Minijob | |
---|---|---|
Zeitraum | 70 Tage in einem Jahr oder drei Monate am Stück | unbegrenzt |
Gehalt | unbegrenzt | darf 520 Euro im Monat nicht übersteigen |
Abgaben | keine Sozialversicherungspflicht | Sozialversicherungspflicht |
Kurzfristige Beschäftigung und Minijob gleichzeitig
Das ist problemlos möglich, da die Verdienste aus den beiden Jobs nicht zusammengerechnet werden, wodurch Du die Verdienstgrenze Deines Minijobs nicht übersteigst. Die einzige Voraussetzung ist, dass die beiden Jobs nicht beim gleichen Arbeitgeber ausgeübt werden.
Kurzfristige Beschäftigung und Werkstudententätigkeit gleichzeitig
Für diesen Fall wird es etwas komplizierter: Es gilt die sogenannte 26-Wochen-Regelung. Das bedeutet, dass du 26 Wochen im Jahr – also an bis zu 182 Tagen – die Wochenarbeitszeit von 20 Stunden überschreiten darfst.
Kurzfristige Beschäftigung und BAföG/Kindergeld
Für das Kindergeld gibt es während einer kurzfristigen Beschäftigung keine Einschränkungen oder Abzüge, da es keine Verdienstgrenze beim Kindergeld gibt.
Beim BAföG gibt es zwar eine Verdienstgrenze, diese liegt aber jährlich erst bei 6.251,04 Euro (Stand 2023) und wird in den 70-Arbeitstagen in der Regel nicht erreicht.
Eure kurzfristige Beschäftigung beeinflusst die Zahlungen des Kindergeldes und des BAföG also nicht.
Arbeitsvertrag für die kurzfristige Beschäftigung
Das wichtigste an Deinem Arbeitsvertrag für eine kurzfristige Beschäftigung ist die zeitliche Begrenzung, damit die 70-Tage-Regelung greift.
Weitere wichtige Bestandteile sind
- die Kontaktdaten der:des Arbeitnehmer:in und Arbeitgebers
- eine genaue Bezeichnung und Beschreibung der Tätigkeit
- der Beginn und das Ende des Arbeitsverhältnisses
- der Stundenlohn
- die Arbeitszeiten
- die gesetzlichen Kündigungsfristen
Zusammenfassung
Die kurzfristige Beschäftigung ist eine super Möglichkeit, um flexibel und einfach Geld während Deines Studiums zu verdienen. Du kannst Dir 70 feste Arbeitstage im Jahr (in Absprache mit deinem Arbeitgeber natürlich) frei verteilen, zum Beispiel an Deinen Wochenenden oder in Deinen Semesterferien. Außerdem bleibt Dir viel von Deinem erarbeiteten Geld erhalten, da die Abgaben für die Sozialversicherung wegfallen und nur die Lohnsteuer abgezogen wird. Zudem gibt es, anders als bei einem Minijob, keine Verdienstgrenze. Wenn es also auf Deinem Konto mal eng wird, kannst Du einfach ein paar mehr Arbeitstage einschieben und Deinen Kontostand wieder ausgleichen. Aber bitte tu‘ uns den Gefallen und vergiss bei der ganzen Arbeit nicht Deine Abgabefristen in der Uni …
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